Die Nebenklagedelikte

Bei welchen Delikten kann ich als Nebenkläger auftreten?

Nicht in jedem Fall ist der Anschluss des Geschädigten einer Straftat zulässig. Der Gesetzgeber hat die wesentlichen Delikt in einen Katalog aufgenommen. Die einzelnen Delikt sollen mit Ihren Grundlagen hier dargestellt werden

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Versuchter Mord oder Totschlag
  • Aussetzung
  • Körperverletzung / Misshandlung Schutzbefohlener
  • Menschenhandel / Zwangsprostitution
  • Entziehung Minderjähriger / Zwangsheirat
  • Nachstellung
  • Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzgesetz
  • andere Nebenklagedelikte

Es liegt auf der Hand, dass die klassischen Delikte der Nebenklage im Bereich der Sexual- und Kapitalstrafsachen, also den Tötungsdelikten, liegen. Über diese klassischen Delikte hinaus hat der Gesetzgeber eine Reihe von Straftaten erfasst, welche nebenklagefähig sind. Hierzu zählen die Reihe der Körperverletzungsdelikte, mit den vielfältigen Fallgestaltungen, aber auch Delikte wie die Aussetzung, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub und bestimmte Gewaltschutzdelikte.